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Häufig gestellte Fragen


1. Wie läuft eine Heilsitzung ab?
Da mein Werkzeugkasten mit Heilwissen und Heiltechniken sehr groß ist, werde ich die richtige Heilmethode bei dir anwenden. In der Regel aber liegst du nach einem kurzen Vorgespräch, auf der Liege. Durch das Channeln der Ursachen in Verbindung mit deiner Seele,
werden die vorhandenen Energieblockaden aus deinem Physischen und Geistigen Körpern ausgeleitet und Heilenergien zugeführt. Bei dieser Heilmethode wird die Sitzung aufgenommen, die
du durch den zugeschickten Link runterladen kannst.


2. Wie lange dauert eine Heilsitzung?
In der Regel beläuft sich eine Heilsitzung auf 70 min.


3. Was kostet eine Heilsitzung?
Das Honorar richtet sich nach Zeitaufwand.
Siehe dazu die aktuelle Honorarliste unter: http://www.landschamane.de/Preisliste


4. Was kann in einer Heilsitzung bearbeitet werden?
Alle Körperlichen Beschwerden, die Seele zeigt durch den Körper die Heilthemen.
Alle Seelischen Probleme, von Ängsten, Burn-Out, Depressionen, Probleme mit den Eltern, der Arbeit, der Partnerschaft, der Schule usw.

Die meisten Blockaden kommen aus deinem inneren Kind und es ist mein Hauptanliegen, dich wieder mit dir zu verbinden. Stück für Stück.


Wir heilen die Vergangenheit, damit du in die Zukunft gehen kannst. Oftmals bekomme ich auch Einblicke in deine Zukunft, wenn es für dich Relevant ist.



5. Was muss ich mitbringen?
Du brauchst nichts weiter mitzubringen. Deine Anwesenheit langt vollkommen.


6. Muss ich daran glauben?
Nein! Deine Bereitschaft dich zu Heilen langt vollkommen. Das ist die Eigenverantwortung die du übernimmst.


7. Wie geht es nach der Behandlung weiter?
Nach der Behandlung kannst du dich erleichtert fühlen aber auch etwas erschöpft, da meine Heilarbeit eine sehr intensive und tiefgehende ist. Es ist immer gut nach der Sitzung etwas Zeit für sich zu haben.
Da bei einer Heilbehandlung meist nicht alle deine Blockaden und Ursachen auf einmal geheilt werden können, ist es empfehlenswert, mehrere Heilsitzungen durchzuführen in Abständen von 3-4 Wochen, um eine tiefgreifende Veränderung zu bewirken. Oder je nach Auftauchen von Problemen oder Beschwerden.

Hast du das Gefühl, dass keine Veränderung oder Besserung eintritt, gebe nicht auf, sondern bleibe am Ball. Das Leben und die Erfahrungen haben meist sehr viele Aspekte. Dein Durchbruch wird kommen.


8. Kann auch aus der Ferne behandelt werden?
In der Regel findet die Heilarbeit bei mir in der Praxis statt. Aber bei weiten Entfernungen biete ich auch gerne Telefonische oder über Zoom Heilreadings an.


9. Bleibt die Heilsitzung Vertraulich?
Ich habe mich dazu verpflichtet, dass mir entgegengebrachte Vertrauen nicht zu Missbrauchen oder anderweitig auszunutzen. Nur durch das gegenseitige Vertrauen kann eine Heilvolle Beziehung zwischen Behandler und Klient entstehen. (siehe auch die unten aufgeführten
AGB)



AGB für Heilbehandlungen - Coaching - Seminare
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1) Die ABG regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen spirituellen Heiler und Patient / Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.


1.2) Der Behandlungsvertrag / Coachingvertrag kommt zustande, wenn der Patient / Klient das generelle Angebot des Heilers, Andreas Helmer, in Anspruch nehmen will.


1.3) Der spirituelle Heiler, Andreas Helmer (im Nachfolgenden Heilbehandler genannt) ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe abzulehnen. Auch wenn ein Patient / Klient sich
weigert schulmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine sofortige Ablehnung notwendig.


§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrags / Coachingvertrags
2.1) Der Heilbehandler erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten, indem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der spirituellen und energetischen Methoden zur Beratung und Therapie beim Patienten / Klienten anwendet.
2.2) Der Heilbehandler ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patienten-/Klientenwillen entsprechen, sofern der Patient / Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
2.3) Dabei werden Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht messbar oder durch
empirische Daten dokumentiert. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. Ein Heilungsversprechen wird nicht gegeben, da dies
gesetzlich verboten ist.


§ 3 Mitarbeit des Patienten / Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient / Klient nicht verpflichtet. Der Heilbehandler ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wenn
der Patient Klient die Beratungsinhalte / Behandlungsmethoden verneint und damit die Behandlungsmaßnahmen verhindert


§ 4 Honorierung des Heilbehandlers
4.1) Der Heilbehandler hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht
individuell zwischen Heilbehandler und Patient / Klient vereinbart worden sind, gelten die
gebuchten Tarifoptionen. Falls nicht ist das angegebene Zeithonorar zu entrichten das pro Stunde
anfällt.
4.2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Honorare nach jeder Behandlung vom Patienten per Überweisung oder in Bar gegen Beleg zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 5 Tarifoptionsbuchung & Zeithonorarbuchung, Ratenzahlung bei Tarifoptionen
5.1) Tarifoptionsbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Zur Buchung von Tarifoptionen wird ein Behandlungsvertrag geschlossen dieser enthält auch die
Zahlungsmöglichkeiten und die vereinbarte Laufzeit.
5.2) Zeithonorarbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Sie können gerne diese Buchungsoption wählen und bleiben damit ungebunden. Sie erhalten für jede Sitzung eine Rechnung.
5.3) Ratenzahlung bei Tarifoptionswahl, eine Ratenzahlung wird nach Vereinbarung mit dem
Patienten / Klienten für 3 Monate oder 6 Monate vereinbart. Bonität vorausgesetzt.


§ 6 Vertraulichkeit der Behandlungen
6.1) Der Heilbehandler behandelt die Patienten-und Klientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen / Behandlung und der Therapie und den persönlichen Verhältnissen des
Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.
6.2) Absatz 6.1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilbehandler aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.


§ 7 Rechnungsausstellung
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilbehandlers den Namen und die
Anschrift des Patienten / Klienten, sowie den Behandlungszeitraum und die erbrachten Leistungsarten. Die Rechnung enthält keine Rückschlüsse auf ihre Krankheit oder das Leiden.


§ 8 Meinungsverschiedenheiten & Vertraulichkeitsklausel
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Andere AGB finden keine Anwendung und werden nicht anerkannt. Es gilt auch für den Patienten / Klienten strengste Vertraulichkeit,
gegenüber dritten. Gespräche und Informationsinhalte sind für sich zu behalten.


§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz der Praxis.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt


 
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